Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Wuppertaler SV Borussia für die Vorkommnisse während der Partie bei Fortuna Düsseldorf, die zu einer Spielunterberechung geführt haben, drastisch bestraft.
Der WSV wird mit einer Geldstrafe belegt und muss im kommenden Heimspiel gegen Jahn Regensburg die Zuschauerkapazität begrenzen. Die Meldung des DFB im Detail:
Der Wuppertaler SV muss sein nächstes Heimspiel in der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und zusätzlich 5000 Euro Geldstrafe zahlen. Mit dieser Strafe ahndete das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss die Vorkommnisse beim Wuppertaler Drittliga-Spiel am 8. November dieses Jahres bei Fortuna Düsseldorf.
Schiedsrichter Christian Leicher (Weihmichl) hatte die Begegnung in der 27. Minute für eine Viertelstunde unterbrechen müssen, weil aus dem Wuppertaler Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer auf das Spielfeld geworfen worden waren. Zwei davon waren im Bereich des Wuppertaler Torraums gelandet, eines davon in der Nähe des Torhüters. Zudem waren eine Vielzahl anderer kleinerer Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und bereits zu Spielbeginn Rauchbomben und Leuchtraketen im Wuppertaler Block gezündet worden.
Das DFB-Sportgericht hat sein Urteil mit entsprechenden Auflagen versehen: So darf der Wuppertaler SV für sein nächstes Heimspiel am 29. November, 14 Uhr, gegen den SSV Jahn Regensburg nur 1500 Karten an einheimische Anhänger und 500 Karten an Gästefans verkaufen. Die Anhänger aus Wuppertal müssen aus Sicherheitsgründen auf Sitzplatz-Tribünenplätze platziert werden, die Anhänger des Gastvereins in räumlich davon getrennte Sektoren.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Zum Urteil des DFB-Sportgerichts nimmt der Wuppertaler SV Borussia in Person von Manager Carsten Pröpper wie folgt Stellung:
"Wir empfinden das Urteil als zu hart. Dabei geht es nicht darum, irgendetwas zu verharmlosen. Man sollte aber bedenken, dass uns als WSV bei der Organisation des Spiels sowie den Kontrollen die Hände gebunden waren und die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Andere Vereine wurden beim ersten Vergehen nicht direkt mit einer Zuschauerbegrenzung belegt. Wir haben dem Urteil aber letztlich zugestimmt, weil der weitere Fortgang des Verfahrens ungewiss wäre und wir uns jetzt unbedingt auf das Sportliche konzentrieren wollen."
Nur zur Erinnerung: Als Fortunen in Wuppertal per Leuchtstift in den WSV-Block geballert haben, hat der gastgeber bezahlt, nämlich wir. Meines Erachtens war die Aktion wesentlich beschissener, weil hier Verletzungen in Kauf genommen wurden.
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Die StuKis hier kennen sich ja aus mit Ungereimtheiten in der DFB-Rechtsprechung. Könnte kotzen.