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Beitragvon Rinderwahn » 20.03.2006, 9:45

Hätten sich die Jungs von der TZ das nicht vorher überlegen können???? Die Reaktion der Bayern und der Löwen ist absolut in Ordnung. Millionnen soll die TZ zahlen müssen.
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Beitragvon Tom Hardt » 20.03.2006, 9:50

<<< 100 Prozent einer Meinung ist - aber es wird nicht dazu kommen. Als erstes weint die TZ eine Millionenklage würde 100 Arbeitspläte kosten. Dann schaltet sich die Politik ein und schreit das dies nicht passieren darf und schubs zahlen die 30.000 an einen Wohntätigen Zweck. Das plazieren die dann noch auf seite eins an Weihnachten z.B.: TZ ermöglichlicht Kinderheim xxx ein Weihnachtsfest. Und schon haben die erneut Werbung für ihr Schundblatt. Das erste was der Verlag hätte machen müssen den schreibenden Redakteur auf die Straße setzen. Aber auch davon hört man nix. Die haben durch diese Schlagzeile mit Sicherheit einen sechsstellingen Betrag mehr verdient.
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Beitragvon Tom Hardt » 20.03.2006, 9:56

Was mich noch ärgert ist die Tatsache das solche Gegendarstellungen dann irgendwo auf Seite 17 zwischen Kochrezepten und Häkelkurs plaziert werden. Das iwäre für mich mit die erste Gesetzesänderung im Pressegesetz. Wenn erwiesener LÜGE muss die Gegendarstellung im gleichen Bereich und auch in gleicher Größe Plaziert werden.
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Beitragvon Rinderwahn » 20.03.2006, 9:57

Der Schreiberling war doch der Sohn von Herrn Breitner, oder???
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Beitragvon Prytzgyl » 20.03.2006, 9:58

Der Widerruf war auf Seite 1 oben. Die Vorgehensweise mit den versteckten Widerrufen kann man bei der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben beobachten.

Kleines Beispiel gefällig?
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Beitragvon Tom Hardt » 20.03.2006, 10:01

Rinderwahn hat geschrieben:Der Schreiberling war doch der Sohn von Herrn Breitner, oder???


:rofl: Wenn das der Fall gewesen wäre dann hätten die Medien jetzt richtig was zu feiern.
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Beitragvon schranke » 20.03.2006, 14:43

1) Es waren zwei Redakteure - einer davon ist Max Breitner - tatsächlich der Sohn von Paul

2) Die Gegendarstellung und der Widerruf waren auf der Seite 1 - auch in richtiger Schriftgröße. Schließlich muss bei Widerruf der Text an gleicher Stelle (Seite) platziert sein.

3) die tz wird nicht billig davonkommen, dafür wird Herr Hoeneß schon sorgen. Die Geschichte mit dem Kinderheim etc. bringt nichts. Die tz wird und muss bluten. Dass die Redakteure noch nicht gefeuert worden sind, hat einen einfachen Grund: Noch hoffen wohl die Verantwortlichen, dass an der Geschichte doch was dran ist. Aber seid Euch sicher: kommt definitiv raus, dass das ne Nullnummer war, gibt's mindestens zwei arbeitslose Journalisten mehr...
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Beitragvon Prytzgyl » 20.03.2006, 14:50

schranke hat geschrieben:2) Die Gegendarstellung und der Widerruf waren auf der Seite 1 - auch in richtiger Schriftgröße. Schließlich muss bei Widerruf der Text an gleicher Stelle (Seite) platziert sein.

...und die bild setzt sich darüber hinweg, oder wie?
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Beitragvon schranke » 20.03.2006, 14:59

Nö, aber in dem Fall, den Du als Beispiel verlinkt hast, geht es um eine "Rüge" und nicht um eine "Gegndarstellung" und schon gar nicht um einen "Widerruf". Juristisch liegen dazwischen Welten. Zumal die Bild pro Jahr geschätzte zehn Rügen des Presserates erhält - aber ein Maul ohne Zähne kann halt schlecht zubeißen...
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Beitragvon Prytzgyl » 20.03.2006, 15:11

Ahso! Danke für die Erklärung. Müßte die bild, wenn sie zu einem Widerruf verpflichtet ist (beispielweise aufgrund einer Nachricht mit 20 cm hohen Buchstaben) den Widerruf in der selben Größe abdrucken oder was ist mit "richtiger Schriftgröße" gemeint?!
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Beitragvon Tom Hardt » 20.03.2006, 15:51

schranke hat geschrieben:1) Es waren zwei Redakteure - einer davon ist Max Breitner - tatsächlich der Sohn von Paul

2) Die Gegendarstellung und der Widerruf waren auf der Seite 1 - auch in richtiger Schriftgröße. Schließlich muss bei Widerruf der Text an gleicher Stelle (Seite) platziert sein.

3) die tz wird nicht billig davonkommen, dafür wird Herr Hoeneß schon sorgen. Die Geschichte mit dem Kinderheim etc. bringt nichts. Die tz wird und muss bluten. Dass die Redakteure noch nicht gefeuert worden sind, hat einen einfachen Grund: Noch hoffen wohl die Verantwortlichen, dass an der Geschichte doch was dran ist. Aber seid Euch sicher: kommt definitiv raus, dass das ne Nullnummer war, gibt's mindestens zwei arbeitslose Journalisten mehr...


Na dann hab ich heute was gelernt :mrgreen: (Schriftgröße und Platzierung wußte ich echt nicht) Genauso wenig wie das Mäxchen das Söhnchen von Paul ist (Der APfel fällt nicht weit vom Stamm). Ich hoffe das sich die gesamte deutsche Medienlandschaft die Namen gemerkt hat damit die nie wieder in diesem Beruf unter kommen.
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Beitragvon schranke » 20.03.2006, 22:34

Prytzgyl hat geschrieben:Ahso! Danke für die Erklärung. Müßte die bild, wenn sie zu einem Widerruf verpflichtet ist (beispielweise aufgrund einer Nachricht mit 20 cm hohen Buchstaben) den Widerruf in der selben Größe abdrucken oder was ist mit "richtiger Schriftgröße" gemeint?!


so sieht es aus. Eine Gegendarstellung ist leichter zu erreichen, deshalb kann das auch auf Seite xy passieren (auch hier kommt es auf die Anwälte an... - Gegendrastellung bedeutet ja nicht, dass die Zeitung die Story zurückziehen muss, nur dass der Angesprochene die Dinge richtig stellen will/muss/kann);
aber ein "Widerruf" ist das Schlimmste, was einer Zeitung passieren kann, weil sie ja da eingestehen muss, dass sie was Falsch gemacht hat. Das muss dann an eben dieser Stelle, an der die zu widerrufende Meldung gedruckt wurde, platziert werden - in diesem Falle an Seite 1)
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Beitragvon Tom Hardt » 21.03.2006, 8:10

Dann frag ich mich warum so wenige auf einen Widerruf bestehen und sich immer mir einer Gegendarstellung zufriedengeben,
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Beitragvon schranke » 21.03.2006, 14:42

nun, bei einem Widerruf muss die Meldung KOMPLETT Falsch sein, was selten der Fall ist. Bei einer Gegendarstellung werden ja eher verdrehte Fakten richtig gestellt.
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Beitragvon Tom Hardt » 21.03.2006, 15:11

Damit hat doch de "Blöd" auch selten schwierigkeiten.
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