Ich weiß nicht, wie man das noch deuten sollte?????
Jetzt bin ich echt mal auf die Reaktion in München nächste Woche gespannt.
Weiß nicht, ob ich hinfahren werde. Muß ich mir jetzt mal echt gut überlegen.
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Beim TSV 1860 hing dagegen nach der 0:1-Heimpleite gegen die Stuttgarter Kickers der Haussegen schief. Manager Stefan Reuter sah eine schwache Vorstellung der U 19 der Löwen.
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Ein Spiel ohne Zuschauer und 10.000 Euro Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichter-Verfahren wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel nach dem 8. November 2006 unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Der aktuelle Spielplan sieht am 8. November das Stuttgarter Heimspiel gegen Hessen Kassel und am 18. November das Heimspiel gegen die SV Elversberg vor.
Zudem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Die Stuttgarter Kickers haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Hintergrund des Urteils ist der Spielabbruch der DFB-Pokal-Begegnung zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC Berlin am 25. Oktober 2006 in Stuttgart. In der 81. Spielminute war das Spiel beim Stande von 2:0 für Hertha BSC Berlin abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Kai Voss (Großhansdorf) aus dem Zuschauer-Bereich von einem gefüllten Bierbecher am Rücken getroffen worden war und seine Linienrichter-Tätigkeit nicht weiter ausüben konnte.
Am 26. Oktober 2006 hatte das DFB-Sportgericht bereits entschieden, dass das Spiel mit 2:0 Toren für Hertha BSC Berlin als gewonnen gewertet wird. Die Stuttgarter Kickers hatten Rechtsmittelverzicht erklärt, so dass besagtes Urteil rechtskräftig wurde und Hertha BSC Berlin im Achtelfinale des DFB-Pokals stand.
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der kicker hat geschrieben:Der "Becherwurf" eines Fans der Stuttgarter Kickers auf einen Linienrichter beim DFB-Pokal-Spiel gegen Hertha BSC Berlin hat für die Schwaben drastische ...
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Fortuna Düsseldorf am 30. Oktober 2006 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes sowie wegen mangelndem Schutz des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
In der dritten Minute des Regionalliga-Spieles Fortuna Düsseldorf gegen den 1. FC Magdeburg am 2. September 2006 in Düsseldorf wurde aus dem Magdeburger Fanblock ein Knallkörper geworfen, der unmittelbar vor einem Schiedsrichter-Assistenten landete. Das Regionalliga-Spiel Wuppertaler SV gegen Fortuna Düsseldorf am 8. September 2006 in Wuppertal musste in der 75. Minute unterbrochen werden, weil aus dem Düsseldorfer Fanblock zwei Leuchtraketen in den Fanblock des Wuppertaler SV geschossen wurden.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.



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