Die Gruppe um Fuentes wird laut Richter Serrano nur dann angeklagt werden, wenn sich in den zahlreichen sichergestellten Blut- und Blutplasmabeuteln Substanzen finden, die entweder gesundheitsschädlich sind oder ohne eine entsprechende medizinische Indikation verabreicht wurden. Eine Sprecherin des Obersten Gerichtshofes in Madrid brachte jüngst eine dritte Variante ins Spiel: "Wenn der Verdacht besteht, dass das Blut unsachgemäß gelagert wurde und dem Körper später wieder zugeführt werden sollte, kann Anklage erhoben werden."
Für die Fahrer wird es wohl größtenteils ähnlich milde abgehen.
spiegel-online