Stadion-Diskussion
WM-OK zieht Schlussstrich
Keine Gespräche mit „Warentest“ - Innenminister Schäuble: „Kein Zweifel an hohen Sicherheitsstandards“
Frankfurt/Main - In der Diskussion um die Sicherheit der WM-Stadien hat das deutsche Organisationskomitee (OK) der Fußball-Weltmeisterschaft einen Schlussstrich gezogen und wird sich nun doch nicht mehr zu Gesprächen mit den Verantwortlichen der Stiftung Warentest treffen. "An den enorm hohen Sicherheitsstandards unserer WM-Stadien bestehen keine Zweifel", erklärte Innenminister Wolfgang Schäuble (CD) als Vorsitzender des OK-Aufsichtsrates.
Demnach sieht der OK-Aufsichtsrat keine Notwendigkeit für weitere Kontakte mit den Verbraucherschützern. "Wir haben sehr sorgfältig den kompletten Vorgang geprüft und sind zu der klaren Erkenntnis gekommen, dass fortführende Gespräche zwischen dem OK-Präsidium und der Stiftung Warentest der Sache nicht dienen", erklärte Schäuble: "Dies auch vor dem Hintergrund, dass ein hoher Repräsentant der Stiftung Warentest die Vergabe von Roten Karten für vier WM-Stadien als redaktionellen Gag bezeichnet hat."
Der OK-Aufsichtsrat traf den einstimmigen Beschluss bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag. Bei dem Treffen des Gremiums, bei dem nur der erkrankte Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Gerhard Mayer-Vorfelder fehlte, war auch Schäubles Amtsvorgänger Otto Schily anwesend.
In der vergangenen Woche war bereits der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger auf Distanz zu den Verbraucherschützern gegangen. Zwanziger hatte die Aussage von Warentest-Abteilungsleiter Holger Brackemann, dass es sich bei den "Roten Karten" für die WM-Stadien Berlin, Leipzig, Gelsenkirchen und Kaiserslautern um einen "PR-Gag" gehandelt habe, als schädlich und unverantwortlich kritisiert.
Während die Verbraucherschützer weiter auf der Richtigkeit ihrer Studie beharren, stützt sich der OK-Aufsichtsrat auch auf die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. In dem Beschluss der Fachkommission heißt es: Die Rettungswege müssen immer ins Freie zu den öffentlichen Verkehrsflächen führen. Der sichere Ort ist das Freie außerhalb der baulichen Anlage. Eine Selbstrettung in das Innere von baulichen Anlagen widerspricht den Schutzzielen, da nicht sicher gestellt ist, dass das Innere der baulichen Anlagen frei von Gefährdung ist.
sid
07.02.2006 - aktualisiert: 07.02.2006, 09:02 Uhr