BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

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BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Rinderwahn » 09.10.2009, 13:01

Der Bundesgerichtshof wird am 30. Oktober erstmals über die Zulässigkeit von Stadionverboten entscheiden. Das gab das Karlsruher Gericht nach einer mündlichen Verhandlung bekannt.

In dem Prozess klagt ein Bayern-Fan, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 in einer Gruppe des gewaltbereiten inoffiziellen FC Bayern-Fanclubs «Schickeria München» in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Nach eigenen Angaben hielt er sich abseits. Trotzdem verhängte der MSV ein bundesweites Stadionverbot, an dem er auch festhielt, nachdem die polizeilichen Ermittlungen «wegen Geringfügigkeit» eingestellt worden waren.


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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon blaublütig » 09.10.2009, 15:10

Rinderwahn hat geschrieben:
Ich bin mal gespannt

Ich auch! Bis jetzt wird das ja doch recht willkürlich gehandhabt.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Rinderwahn » 09.10.2009, 19:15

Im konkreten Fall reichte bereits die Vermutung
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Moeless » 21.10.2009, 16:35

Das Problem ist, dass Stadionverbote oft ohne Anhörung und ohne richterliches Urteil ausgesprochen werden, und das hat mit Rechtsstaat einfach nichts zutun.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon blaublütig » 21.10.2009, 16:42

Moeless hat geschrieben:Das Problem ist, dass Stadionverbote oft ohne Anhörung und ohne richterliches Urteil ausgesprochen werden, und das hat mit Rechtsstaat einfach nichts zutun.

Da hst du sowas von Recht. Wird sich aber wahrscheinlich nicht viel ändern :roll:
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Prytzgyl » 21.10.2009, 16:43

Moeless hat geschrieben:Das Problem ist, dass Stadionverbote oft ohne Anhörung und ohne richterliches Urteil ausgesprochen werden, und das hat mit Rechtsstaat einfach nichts zutun.

Stadionverbote finden ihre Grundlage vielmehr in dem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gem. §§ 903, 1004 BGB und stehen den Vereinen (als Rechtsinhaber) im Rahmen der zivilrechtlichen Regelungen zu. Insbesondere willkürlich erscheinende Stadionverbote oder Verstöße gegen den sog. Grundsatz von Treu und Glauben durch die Vereine unterliegen damit der Überprüfung durch die Zivilgerichte.

http://www.frankhlee.de/strafrecht/stad ... index.html
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Prytzgyl » 30.10.2009, 10:22

Habe ich bereits vermutet. Hausrecht eben ...

Der bloße Verdacht auf Gewalttätigkeit reicht, schon darf ein Fan nicht mehr ins Fußballstadion. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - denn der Ausschluss der Anhänger sei durch das Hausrecht gedeckt.

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 42,00.html
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Rinderwahn » 30.10.2009, 11:01

Super, das öffnet dem Instrument Stadionverbot natürlich Tür und Tor
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Hamsn » 30.10.2009, 19:57

Rinderwahn hat geschrieben:Super, das öffnet dem Instrument Stadionverbot natürlich Tür und Tor


Was heisst, dass sich nichts ändert
Ich hätte viel mehr verstanden, hätte man mir nicht so viel erklärt.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Rinderwahn » 30.10.2009, 20:11

Hamsn hat geschrieben:
Rinderwahn hat geschrieben:Super, das öffnet dem Instrument Stadionverbot natürlich Tür und Tor


Was heisst, dass sich nichts ändert


Warum? Jetzt hat man es höchstrichterlich und kann damit so richtig Gas geben
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Moeless » 31.10.2009, 11:12

Prytzgyl hat geschrieben:Habe ich bereits vermutet. Hausrecht eben ...

Diese Begründung des BGH ist lächerlich. Hausrecht ist okay, Stadionverbote aussprechen im eigenen Stadion. Aber: Diese Stadionverbote sind ja in aller Regel bundesweit. Will heißen: Wenn z.B. Werder Bremen vom Hausrecht gebaucht macht, dürften diese Stadionverbote auch nur im Weserstadion gelten. Aber dem ist nicht so. Die gelten bundesweit. Und das ist eine Dreistigkeit.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon blauesmiststueck » 31.10.2009, 13:24

Das "Beste" ist der Spruch von Rainer Wendt (Polizeigewekschafts-Chef):

In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr..


Da kann ich nur noch den Kopf schütteln...
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon CrazyHorse » 31.10.2009, 14:03

So ist es.

Verfassungsrechtlich finde ich die Geschichte sehr heikel.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Woiza » 02.11.2009, 11:17

Die Frage dürfte in erster Linie sein, wer das Hausrecht hat, ob dies beim Stadioneigentümer liegt, oder ob es bei der DFL / DFB als Ausrichter der Veranstaltung liegt.

Generell ist es in Deutschland so, dass man sich seine Kunden selber aussuchen kann und daher kann man auch einfach sagen, wer irgendwo Stadionverbot hat, den will man auch bei keiner anderen Fußballbegegnung als Kunden haben.
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Re: BGH vor Grundsatzurteil zu Stadionverboten

Beitragvon Hamsn » 04.11.2009, 13:26

Naja, wenn ich auf einer Straße deutlich zu schnell gefahren bin, muss ich ja auch den Führerschein abgeben und darf auf keiner anderen Straße mehr fahren, auch wenn ich da immer ordentlich gefahren bin. Die Bundesliga (und auch die anderen Ligen) ist nun mal eine Veranstaltungsreihe, und da kann man das dann auch so machen. Das ein Verdachtsfall ausreicht, ist dann eine komplett andere Geschichte...
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