Die vom Bundeskriminalamt geführte Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover entschieden. Ein in der Datei erfasster Niedersachse hatte mit seiner Klage auf Löschung aus dem Register Erfolg. In der Datei werden zur Zeit mehrere Tausend Hooligans und andere bei Sportveranstaltungen auffällig gewordene Straftäter geführt. Auch sie könnten nun mit entsprechenden Klagen die Löschung aus dem Register herbeiführen.
FAZ